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Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Waffengesetz auf der A24

VonSven Schuster

8. Februar 2026
KI Erstellt

(Ostprignitz-Ruppin) – Kräfte der Autobahnpolizei Walsleben haben am späten Freitagabend, dem 7. Februar 2026, auf der Raststätte Linumer-Bruch Nord einen Pkw kontrolliert und dabei mehrere schwere Verstöße festgestellt.

Gegen 22:15 Uhr überprüften die Beamten einen in Deutschland zugelassenen Mazda, der zuvor auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Hamburg unterwegs gewesen war. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder nicht zu dem genutzten Pkw gehörten. Der Mazda war bereits im November 2025 außer Betrieb gesetzt worden und seitdem nicht mehr zugelassen.

Die verwendeten Kennzeichen waren stattdessen einem weiterhin zugelassenen BMW zugeteilt. Die vier Insassen – syrische Staatsangehörige im Alter zwischen 16 und 25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland – gaben an, das Fahrzeug bereits in diesem Zustand erworben zu haben.

Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Einsatzkräfte zudem ein Reizstoffsprühgerät, das nicht über die erforderliche PTB-Kennzeichnung verfügte. Das Spray wurde daraufhin sichergestellt, da es einen Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt.

Im Zuge der Identitätsüberprüfungen konnten zwei der vier Personen keine gültige Aufenthaltsberechtigung vorweisen. Ihnen wurde eine entsprechende Anlaufbescheinigung ausgehändigt.

Gegen den Fahrer des Fahrzeugs wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde durch die Polizei untersagt. Die weiteren Ermittlungen dauern an.