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Wolf stirbt nach Unfall auf B168 bei Peitz: Das müssen Autofahrer wissen

VonSven Schuster

27. Januar 2026 ,
KI generiert

Erneut ist ein Wolf im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Auf der Bundesstraße 168 bei Peitz (Spree-Neiße-Kreis) kollidierte ein Auto mit dem Tier. Der Wolf überlebte den Zusammenstoß nicht, der Autofahrer blieb unverletzt, wie die Polizei mitteilte.

Der Straßenverkehr gilt als häufigste Todesursache für Wölfe in Deutschland. Immer wieder werden die streng geschützten Tiere auf Bundes- und Landstraßen erfasst – insbesondere in ländlichen Regionen mit bekannten Wolfsrevieren.

Was Autofahrer nach einem Wolfsunfall tun müssen

Nach einem Zusammenstoß mit einem Wolf gelten dieselben Regeln wie bei jedem Wildunfall: Der Fahrer ist verpflichtet, umgehend die Polizei zu verständigen. Die Beamten leiten das weitere Verfahren ein und informieren den zuständigen Wolfsbeauftragten. In Brandenburg steht dafür zusätzlich eine zentrale Wolfs-Hotline des Landesamts für Umwelt zur Verfügung.

Bergung und Untersuchung

Die Bergung toter Wölfe übernehmen beauftragte Stellen der Behörden. In der Regel werden die Kadaver zur Untersuchung an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin gebracht. Dort werden Todesursache, Gesundheitszustand und weitere relevante Daten wissenschaftlich ausgewertet.

Wann ein verletzter Wolf getötet werden darf

Ist ein Wolf bei einem Unfall schwer verletzt und leidet, kann er unter bestimmten Voraussetzungen nach fachlicher Begutachtung getötet werden. Die Wolfs-Verordnung sieht vor, dass dies durch Tierärzte, Polizeibeamte oder Jagdscheininhaber erfolgen darf – stets mit dem Ziel, unnötiges Leiden zu verhindern.

Die Polizei mahnt Autofahrer zu besonderer Vorsicht, vor allem in der Dämmerung und nachts. In bekannten Wolfsgebieten können Tiere unvermittelt die Fahrbahn kreuzen.