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Einziehung von über einer Million Euro: Gebäudedienstleisterin verurteilt

VonSven Schuster

27. Januar 2026 , ,
KI generiert

Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) ist die Inhaberin einer Gebäudedienstleistungsfirma wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte im September 2025 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von über einer Million Euro an.

Wie die Ermittler des Hauptzollamt Frankfurt (Oder) mitteilten, war das Verfahren ins Rollen gekommen, nachdem ein Aussteller von Scheinrechnungen identifiziert worden war. In der Folge geriet die Firmeninhaberin als Nutzerin solcher Rechnungen ins Visier der Fahnder.

Bei den weiteren Ermittlungen stellten die Zöllner fest, dass die Verurteilte zwischen Januar 2015 und Mai 2019 mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigte, die fälligen Beiträge jedoch nicht abführte. Der dadurch entstandene Schaden für die Sozialversicherung belief sich auf mehr als eine Million Euro.

Mit dem Urteil wurde dieser Betrag vollständig eingezogen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit betonte, dass der Fall erneut zeige, mit welcher Konsequenz Zoll und Justiz gegen organisierte Formen von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug vorgehen.