Mit unzureichender Sicht und unter Alkoholeinfluss hat ein 58-jähriger Mann aus Ostprignitz-Ruppin am Mittwochvormittag (28. Januar) einen Verkehrsunfall verursacht. Wie die Polizei mitteilte, war der Mann mit seinem Renault Clio auf der Wittstocker Allee unterwegs, als er gegen einen Linienbus prallte.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der Autofahrer die Scheiben seines Fahrzeugs vor Fahrtantritt nicht vollständig von Eis befreit. Dadurch war seine Sicht erheblich eingeschränkt. Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten zudem Alkoholkonsum fest. Der 58-Jährige wurde daraufhin zur Polizeiinspektion gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Das Ergebnis: 0,75 Promille.

Der Busfahrer sowie die im Linienbus befindlichen Fahrgäste blieben unverletzt. Auch der Unfallverursacher erlitt keine Verletzungen. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass Autofahrerinnen und Autofahrer vor Fahrtantritt alle Scheiben vollständig von Eis, Schnee und Beschlag befreien müssen. Dazu zählen nicht nur die Frontscheibe, sondern auch Seitenscheiben, Heckscheibe und Außenspiegel.
Nach Angaben des ADAC reicht es nicht aus, lediglich ein kleines Sichtfenster freizukratzen. Eine eingeschränkte Rundumsicht erhöhe das Unfallrisiko erheblich, da andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger oder Radfahrer zu spät erkannt werden könnten. Besonders im Winter könne dies schwerwiegende Folgen haben.
Wer mit vereisten oder nur teilweise freigekratzten Scheiben fährt, begeht einen Verkehrsverstoß. Laut ADAC drohen dafür Bußgelder und Punkte, bei einem Unfall kann es zudem zu Problemen mit der Haftung und dem Versicherungsschutz kommen. Im schlimmsten Fall könne das Verhalten als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet werden.
Der ADAC rät daher dringend, vor jeder Fahrt ausreichend Zeit einzuplanen, um das Fahrzeug komplett eis- und schneefrei zu machen. Nur so sei eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet.

